Patentblatt

Patentblatt
wird vom  Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) herausgegeben (§ 32 I Nr. 3 PatG) und enthält die im PatG vorgeschriebenen Veröffentlichungen, nämlich Hinweise auf die Möglichkeit der  Akteneinsicht ( Offenlegung), der Patenterteilung und Gebrauchsmustereintragung ( Patent), des Antrags auf Neuheitsrecherche und der Mitteilung ihres Ergebnisses (§ 43 III 1, VII PatG), über den Prüfungsantrag (§§ 43 III, 44 IV PatG) und über eine Teilung des Patents im Einspruchsverfahren (§ 60 II PatG). Daneben werden laufend Hinweise auf die Veröffentlichung der Patente gebracht, die vom  Europäischen Patentamt (EPA) für die Bundesrepublik Deutschland erteilt werden, ferner Hinweise auf vom internationalen Büro der  WIPO in deutscher Sprache veröffentlichte internationale  Patentanmeldungen mit der Bundesrepublik Deutschland als Bestimmungsstaat. Das vom Europäischen Patentamt herausgegebene Europäische P. enthält Hinweise auf die Eintragungen in das Europäische  Patentregister, nämlich Angaben über die veröffentlichten europäischen Patentanmeldungen, den europäischen Recherchebericht und die Erteilung des europäischen Patents (Art. 129 EPÜ, Regel 92 AO EPÜ).

Lexikon der Economics. 2013.

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